IMPRESSUM |
Dieses war unter der damaligen Domain www.fussballimtusholstein.de seit dem 23.03.2001 (Herausgeber und Domaininhaber Uwe Langeloh - D 25451 Quickborn - e-Mail: fan_1@dieblauweissrotenkicker.de) bis zum April 2008 das offizielle Internet-Portal der Abteilung Fußball. |
Ab Mai 2008 ist es ein unabhängiges, privates und selbstständiges FAN- und Förderkreis-INTERNET-PORTAL, dass nicht nur über die -Kicker aus Quickborn sehr ausführlich und umfangreich berichtet. Seit dem 26.November 2014 ist diese Internetseite nur noch unter der neuen Domain www.dieblauweissrotenkicker.de zu erreichen und ist das offizielle Sprachrohr des Fan- und Förderkreis Fußball beim TuS Holstein Quickborn. |
Wir/ich möchte (n) ausdrücklich betonen, dass es nicht die offizielle Meinung des TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V. wiedergibt. Dieses ist auch nicht beabsichtigt und ganz bewusst nicht gewollt. Das Portal ist kein Sprachrohr und kein Ableger des Hauptvereins des TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V. |
Wir/Ich möchte aber auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass neben dem TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V. auch keine anderen Vereine Rechte auf irgendwelche Personen bzw. dem Herausgeber des Fan- und Förderkreis-Internet-Portals-Teams und keinen Einfluss auf die Berichterstattung des unabhängigen, privaten und selbstständigen Fan- und Förderkreis-Internet-Portal der -Kicker besitzt bzw. ausüben darf. |
Der Herausgeber selbst und der Fan- und Förderkreis Fußball beim TuS Holstein möchten ganz einfach seine/ihre eigene, freie und keine ihm/ihr vorgegebene Meinung vertreten dürfen. Nicht mehr und auch nicht weniger. |
Uwe Langeloh, am 14.01.2022 86 Jahre alt geworden, ist seit dem 1.7.1947 und damit über 75 Jahre Mitglied im TuS Holstein Quickborn. Seit dem 08.03.16 nur noch passives Mitglied und kein Amtsträger mehr. Uwe Langeloh ist Mitglied im DFJ - Deutsche Foto+Journalisten e.V. Rechtsberatung durch den DFJ-Verband. |
Wer den Herausgeber und die Informanten dieses unabhängigen, privaten und selbstständigen Fan- und Förderkreis-Internet-Portal - öffentlich - auch mittels Dritter - beleidigt, beschimpft, diffamiert, Unwahrheiten verbreitet bzw. diese weitergibt und veröffentlicht (auch in Auszügen bzw. durch Verlinkungen auf Internetseiten jeglicher Art), macht sich in Zukunft strafbar und muss mit einer kostenpflichtigen Rechtsbelehrung rechnen. |
Der Artikel 5 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautet: |
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. |
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. |
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. |
Die Meinungsfreiheit |
Die Meinungsfreiheit, wie sie der erste Satz des Artikels 5 beschreibt, ist ein Menschenrecht. Als solches steht sie auch in der "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten", die der Europarat 1950 entworfen hat, und wurde von da aus in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen. |
Die Pressefreiheit |
Die Pressefreiheit erlaubt jedem, journalistisch tätig zu sein und das zu tun, was dafür notwendig ist. Daher ist auch der Druck, die Verbreitung etc. von der Pressefreiheit geschützt. Der Staat darf keinen Einfluss darauf nehmen und muss vielmehr dafür sorgen, dass die Medien auch bestehen können. Wie für die Meinungs- gilt für die Pressefreiheit: Auch wenn ein Zeitungsartikel, ein Beitrag im Fernsehen o.ä. qualitativ fragwürdig ist, ist er doch erlaubt. Die Verfassung schützt ihn. |
Das Zensurverbot |
Jegliche Aktion, die die Medienfreiheit einschränken könnte, ist verboten. Daher darf eine Vorzensur nicht bestehen. Eine Nachzensur ist unter Umständen möglich, z.B. wenn ein Medienbeitrag jugendgefährdend ist. |
Wir - vom Fan- und Förderkreis-Internet-Portal der -Kicker - möchten ausdrücklich betonen, dass wir es in keinster Weise akzeptieren bzw. tolerieren, dass irgendein (e) Mitarbeiter (in) dieses Internet-Portals in den Verdacht kommt, irgendwelche rassistische Äußerungen gemacht zu haben bzw. macht. Wer uns bezichtigt, ist nicht unser Ansprechpartner und macht sich gegenüber uns strafbar. Es könnte unsererseits zu einer Anklage kommen. |
Kopieren von Beiträgen und bzw. Weiter-Verwendung durch Dritte |
Wer unsere Grafiken, Fotos, Statistiken, Berichte, Interviews verwenden möchte, der muss uns vorab um eine kurze Genehmigung fragen. |
Neu ab 01.01.2011 - Zur Beachtung: Wer Fotos von unserer Seite kopiert muss ab 01.01.2011 unbedingt unser Einverständnis einholen. |
Aufgrund eines Urteils des Landgerichtes Hamburg vom 12.05.1998 weisen wir auf folgenden Sachverhalt hin: |
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Hat man etwas mitzuteilen, dann schreiben Sie es uns bitte per e-Mail Vielen Dank. |
Stand vom 23.03.2001 (überarbeitet am 14.07.17+14.07.2018+09.05.2019) |
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