Mehr auch unter PRESSE |
Kindesmissbrauch beim TuS Holstein Quickborn Quickborn |
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Das schreiben bzw. schrieben die Medien über den KINDESMISSBRAUCH beim TuS Holstein Quickborn |
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Die shz berichtet in ihren Ausgabe u. a. im |
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„Vorstand war nicht informiert“ : Die Vereinsführung wehrt sich nach Missbrauchsskandal gegen Vorwurf der Untätigkeit vom 20.02.16 |
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Die Vereinsführung des TuS Holstein Quickborn hat sich mit einer Pressemitteilung zum Missbrauchsskandal in ihrer Fußballabteilung geäußert. |
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Es ist eine Nachricht, auf die viele Quickborner seit fast einem halben Jahr warten: Gestern hat sich die Vereinsführung des TuS Holstein Quickborn mit einer Pressemitteilung zum Missbrauchsskandal in ihrer Fußballabteilung geäußert. |
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Ein Ex-Trainer des Vereins war am vergangenen Montag vor dem Landgericht Itzehoe wegen Kindesmissbrauchs zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Im Laufe des Prozesses, der am 26. Januar begann, wurde auch heftige Kritik an Vereinschef Jürgen Sohn und seinem Vize Hartmut Leutner geäußert. TuS-Gründungsmitglied Uwe Langeloh forderte schließlich öffentlich den Rücktritt der beiden. Zur Beantwortung zahlreicher Fragen, welche diese Zeitung stellen wollte, waren die Vorstandsmitglieder nicht bereit. Sie kündigten stattdessen eine mit einem Rechtsanwalt abgestimmte Stellungnahme an. Diese ging gestern per E-Mail in der Redaktion ein. Kernsatz: „Soweit aus Pressemeldungen der Eindruck erweckt wurde, Mitglieder des Vorstandes des TuS Holstein Quickborn wären bereits 2013 über die jetzt im Raume stehenden konkreten Tatvorwürfe informiert gewesen, ist das nicht zutreffend.“ | |||||||||||||
Nach einer Fußballfreizeit 2013 habe es seitens zweier Betreuer keine Vorwürfe eines sexuellen Missbrauchs gegeben, sondern nur eine „vage Aussage“, dass der inzwischen verurteilte Trainer „ein Kind abgeduscht und wieder angezogen“ habe. Die beiden Betreuer, die auch als Zeugen in dem Prozess aussagten, wandten sich demnach damals an den Jugendleiter der Fußballabteilung Jugend. Der Jugendleiter habe den damaligen Trainer auf den Vorfall angesprochen. Die Erklärung des Trainers: Das Kind habe sich eingenässt. Er habe es abgeduscht und mit sauberer Kleidung versorgt. „Es gab keine Hinweise, die gegen die Glaubwürdigkeit des Trainers sprachen“ und davon, dass er das Kind unsittlich berührt hat, „war seinerzeit keine Rede“, teilte der Vorstand mit. | |||||||||||||
Die beiden Betreuer, welche den Jugendleiter informiert hätten, seien im Mai 2014 erstmals mit dem Vorstand in Kontakt getreten. „Auch in diesem Gespräch gab es aber keine konkreten Vorwürfe eines sexuellen Missbrauchs“, heißt es. In einem Gespräch mit dem Vorstand habe der Trainer seine Version des Vorfalls wiederholt. Die Erklärung, dass sich das Kind eingenässt habe, sei „plausibel“ gewesen. Der Trainer habe einen Elternabend organisiert und die „Vorwürfe entkräftet“. Auch der Vorstand habe Kontakt zu Eltern gesucht. „Letztlich gab es keine Informationen, die es gerechtfertigt hätten, die Polizei zu informieren oder den Trainer von seinen Aufgaben freizustellen.“ Auch die Betreuer, die Zeugen im Prozess waren, hätten keine Strafanzeige erstattet. „Wären uns die Vorwürfe, wie sie uns erstmals am 11. Juli 2015 von der Mutter eines betroffenen Jungen berichtet wurden und wie sie sich aus der Berichterstattung über den Strafprozess ergeben, vorher bekannt gewesen, hätten wir selbstverständlich umgehend reagiert“, so der Vorstand. Nach dem Hinweis der Mutter sei die Zusammenarbeit mit dem Trainer sofort beendet worden. | |||||||||||||
„Im Hinblick auf die Frage, was sich tatsächlich ereignet hat und welche Taten der Trainer gestanden hat, sind wir auf die Presseveröffentlichungen aus dem laufenden Strafverfahren angewiesen“, teilte der Vorstand mit. Der Prozess war allerdings größtenteils öffentlich. Auch Vorstandsmitglieder oder deren Vertreter hätten ihn beobachten können. Laut Vorstand müssen alte und neue Trainer seit Herbst 2015 ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und einen Ehrenkodex unterzeichnen. Seit September ist Karin Leutner, die sporttechnische Leiterin des Klubs, auch Kinderschutzbeauftragte des Vereins. | |||||||||||||
Hier geht´s zum Original-Bericht vom 20.02.16 in der SHZ. | |||||||||||||
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Bericht vom 18.02.16 im |
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TuS-Urgestein: Vorstand muss weg - Missbrauchsskandal: Langeloh will Rücktritt / Staatsanwaltschaft geht in Revision |
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Uwe Langeloh, Gründungsmitglied des TuS Holstein Quickborn und Kassenwart der Fußballer, fordert den Rücktritt des Vereinsvorsitzenden Jürgen Sohn und dessen Stellvertreters Hartmut Leutner. Anlass: Ein Ex-Trainer des TuS war am Montag wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs von 2013 bis 2015 zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen entschieden, in Revision zu gehen. Die Ankläger hatten drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert. |
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Der 80-jährige Langeloh wettert: „Der Vorstand muss weg. Jetzt hilft nur noch ein Neuanfang“. Die Vereinsführung habe bereits 2013 von dem Verdacht des Missbrauchs erfahren und nichts unternommen. „Ich habe einen der beiden Herren 2015 zur Rede gestellt. Ich bin bespuckt und beschimpft worden“, sagt Langeloh. | |||||||||||||
Sohn und Leutner nehmen zu den Vorwürfen, sie hätten nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe falsch reagiert, nicht Stellung. Bereits Anfang Februar hatten sie eine Anfrage dieser Zeitung mit Hinweis auf den laufenden Prozess nicht inhaltlich beantwortet. Sohn sagt nun: „Das Statement wird noch zwei, drei Tage dauern und ich will ihm nicht vorgreifen. Aber wir möchten etwas richtigstellen.“ Leutner sagt: „Es muss einiges geradegerückt werden.“ | |||||||||||||
Auch die Beratungsstelle Wendepunkt in Elmshorn war von Vereinsmitgliedern kritisiert worden, weil sie einem Betreuer von einer Strafanzeige gegen den Ex-Trainer abriet. Die Hinweise seien nicht konkret genug gewesen, heißt es dazu vom Wendepunkt. | |||||||||||||
Druck auf den Vorstand wächst |
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Gründungsmitglied fordert Rücktritte / Klubführung äußert sich vorerst nicht / Beratungsstelle Wendepunkt wehrt sich gegen Vorwürfe |
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Es ist der 1. Februar, als Uwe Langeloh kopfschüttelnd über den Flur des Landgerichts in Itzehoe schleicht. „Dass ich das noch erleben muss“, sagt der 80-Jährige. In Saal 11 ist soeben der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen einen Ex-Trainer des TuS Holstein Quickborn zu Ende gegangen. Er hatte von Frühjahr 2013 bis Sommer 2015 drei Schützlinge aus seiner Mannschaft sexuell missbraucht. Vor Gericht sagen zwei Betreuer aus, die Vereinsführung bereits 2013 über einen Verdacht informiert zu haben. Der 42-jährige Ex-Trainer wird am vergangenen Montag zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. | |||||||||||||
Langeloh
ist ein Urgestein des Vereins. 1947 tritt er dem
Vorgängerclub FC Holstein Quickborn bei und wird 1955
Gründungsmitglied des TuS. Jetzt redet er Klartext: „Der
Vorstand muss weg. Dass unser Vereinschef Jürgen Sohn und
sein Stellvertreter Hartmut Leutner so früh davon gewusst
und nichts getan haben, ist unfassbar“, sagt der ehemalige
Bezirksliga- und Altherren-Kicker,
der heute ehrenamtlicher Kassenwart der Fußballer ist.
Bereits während der nächsten Mitgliederversammlung dürften
die beiden nicht mehr auf ihren Posten sitzen, fordert
Langeloh.
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Sein Vorwurf: Der Vorstand habe versäumt, den damaligen Trainer frühzeitig von seinen Aufgaben freizustellen. Das hätte er tun und danach den Verdacht klären müssen, so Langeloh. „Die Richterin hat es nach ihrem Urteil ja gesagt: Vieles hätte verhindert werden können. In der Vorstandsetage rührt sich bis heute niemand. Die denken, sie hätten alles richtig gemacht. Jetzt hilft nur noch ein Neuanfang.“ |
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Die Missbrauchsvorwürfe machte der Verein erst im September 2015 öffentlich, nachdem die Mutter eines betroffenen Jungen im Juli Anzeige erstattet hatte. Doch wann genau erfuhr der Vorstand erstmals von Verdächtigungen? Wann informierte er die Polizei? Wie will der Verein in Zukunft ähnliche Fälle verhindern? Hat der Vorstand Fehler gemacht? Diese und etliche weitere Fragen stehen im Raum. Antworten darauf geben Sohn und Leutner vorerst nicht. Sohn sagt stattdessen: „Wir haben uns bewusst während des Prozesses nicht geäußert, um nicht in das Verfahren einzugreifen. Das Statement wird noch zwei, drei Tage dauern, und ich will dem nicht vorgreifen. Aber wir möchten den Vorwurf entkräften, dass wir von den Vorfällen gewusst, aber nicht gehandelt hätten.“ |
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Leutner sagt: „Wir werden Stellung nehmen, aber in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt muss Einblick in Prozessakten nehmen, um zu prüfen, was genau gesagt worden ist. Wir müssen Aufklärung betreiben. Es muss einiges geradegerückt werden, und das werden wir tun.“ |
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Außer den beiden TuS-Vorstandsmitgliedern geriet auch die Beratungsstelle Wendepunkt in Elmshorn in die Kritik. Sie soll Hilfesuchenden geraten haben, nicht zur Polizei zu gehen. Während der Verhandlung sagten die beiden Betreuer, die als Zeugen geladen waren, dass sie den damaligen Trainer mit einem der Jungen im Duschraum erwischt hätten. Das Kind habe später bestätigt, dabei am Geschlechtsteil angefasst worden zu sein. Richterin Isabel Hildebrandt und Staatsanwältin Dagmar Staack fragten die Betreuer daraufhin ungewohnt vehement, warum sie nicht die Polizei über den Verdacht des Kindesmissbrauchs informiert hätten. Einer der Zeugen sagte, dass er damit einer Empfehlung des Wendepunkts gefolgt sei. |
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Dirk Jacobsen, Leiter der Traumaintervention, Beratung und Erziehungshilfen im Wendepunkt, weist die Kritik zurück: „Es hat im Mai 2013 ein Beratungsgespräch gegeben, an dem auch ein Betreuer beteiligt war. Die Vorwürfe waren aber nicht so konkret, wie sie scheinbar im Gericht geäußert wurden. Deswegen haben wir nicht zur Anzeige geraten. Man muss auch aufpassen, niemanden zu verleumden.“ Seine Einrichtung bietet unter anderem Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder an. In dem konkreten Fall hätten betroffene Kinder aber nicht an dem Gespräch teilgenommen. |
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Jacobs äußert sich mit Hinweis auf seine Schweigepflicht nicht zu Details des Gesprächs. „Es wurde aber protokolliert.“ Mit den Ratsuchenden sei damals vereinbart worden, dass sie offene Fragen klären und sich wieder beim Wendepunkt melden. „Das ist nicht passiert. Wir haben stattdessen selbst nachgehakt. Es war seitens der Ratsuchenden keine Bereitschaft zu erkennen, der Sache weiter nachzugehen.“ |
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Warum der
Wendepunkt nicht die Behörde informierte? „Wir können
nicht eigenständig tätig werden, weil wir wie Ärzte der
Schweigepflicht unterliegen“, sagt Jacobsen.
Grundsätzlich werde Ratsuchenden in klaren Fällen
empfohlen, Anzeige zu erstatten. „Einzige Ausnahme: Das
Opfer möchte es nicht.“
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Tobias Thieme +
Folko
Damm
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Kommentar im SHZ | |||||||||||||
Der Vereinsvorstand muss endlich reden | |||||||||||||
Wann erfuhr der Vorstand von Verdächtigungen? Wann informierte er die Polizei? Hat der Vorstand Fehler gemacht? Wie will der Verein Kindesmissbrauch in seinen Reihen zukünftig verhindern? |
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Viel zu lange hat die Führung des TuS Holstein Quickborn geschwiegen. Auf der Startseite des Vereins im Internet ist bis heute kein Hinweis auf die Missbrauchsfälle zu finden. Auch auf Nachfrage gibt es keine Antworten. |
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Die betroffenen Familien, die übrigen Vereinsmitglieder und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, was seit 2013 in dem Klub vor sich gegangen ist. Und sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wie der Verein seine jungen Mitglieder besser schützen will. Zweieinhalb Jahre nach dem ersten Verdacht steht die Aufarbeitung des Falls im TuS nicht vor ihrem Ende. Sie steht am Anfang. Ob der Vorstand dafür der richtige ist, werden im Zweifelsfall die Mitglieder entscheiden. |
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Tobias Thieme - Redakteur | |||||||||||||
Kontakt zum Redakteur: tobias.thieme@shz.de | |||||||||||||
Hier geht´s zum Original-Bericht mit der Bespuckung vom 18.02.16 in der SHZ | |||||||||||||
Nachstehend zu den jeweiligen Berichten in den nachstehenden Medien; | |||||||||||||
Im |
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am 22.01. | Am 02.02. | am 09.02. | am 15.02.16 - Das Urteil beim Landgericht Itzehoe | ||||||||||
Hier geht´s zu dem Bericht bei NDR 3 - Fernsehen mit seinen insgesamt 41 Kommentaren u. a. von | |||||||||||||
chris am 16.02.16/13:00 uhr | |||||||||||||
Mal ganz von der Strafe abgesehen. Was der Verein hier abgeliefert hat ist kaum zu Ertragen: | |||||||||||||
1. Kein
polizeiliches Führungszeugnis verlangt. |
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Eltern, die daraufhin das Vertrauen in den Verein verloren haben und das Kind abgemeldet haben, wurden in einem kurzen Schreiben darüber informiert, dass man die Kündigungsfristen einzuhalten haben. | |||||||||||||
Ich finde das Unerträglich... | |||||||||||||
und | |||||||||||||
Aquarius schrieb am 16.02.2016/15:23 Uhr: | |||||||||||||
"... eine vereinseigene Kinderschutzbeauftragte eingesetzt ..." | |||||||||||||
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Am MI,. d. 03.Febr.´16/thi/frd las man nachstehende Sätze im | |||||||||||||
Prozess gegen Ex-TuS-Trainer: Verein schweigt |
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Im Prozess gegen einen Ex-Trainer des TuS Holstein Quickborn, der Kinder sexuell missbraucht haben soll, haben Betreuer schwere Vorwürfe gegen den Verein erhoben. Der Klub sei schon im Sommer 2013 über Verdachtsfälle informiert worden und habe nicht reagiert. Der Verein äußert sich dazu nicht. „Der TuS wird zu einem laufenden Gerichtsverfahren keine Stellung nehmen“, teilte dessen Zweiter Vorsitzender, Hartmut Leutner, gestern auf Anfrage dieser Zeitung mit. „Zu gegebener Zeit“ werde sich der Verein äußern. Die Betreuer räumten vor Gericht auch ein, weder die Mutter eines Betroffenen noch die Polizei informiert zu haben. |
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Mehr auch unter mit den Kommentaren und im online Portal "Quickborn - Meine Stadt" | |||||||||||||
Der Hamburger Fußball Verband e.V. (kurz HFV genannt) und der DFB - als die großen Dachverbände im Deutschen Fußball, sowie der Weiße Ring e.V., Vereine, ehemalige + Noch-Mitglieder des TuS Holstein Quickborn, der Ex-Präsident des TuS Holstein, viele, viele Quickborner Bürger, Politker, viele Bürger + Prominente aus Nah und Fern, Mitglieder des Rotary Clubs und Lions Clubs, Politiker .... und ... und.... und haben uns gegenüber erklärt, dass hier die Sache von Anfang an im Jahre 2013 - als die ersten Verdachtsmomente aufkamen - nicht richtig erkannt, oder völlig falsch eingeschätzt wurde und man leider dort nicht die richtigen und notwendigen Entscheidungen getroffen hat. Aber hinterher ist man bekanntlich ja immer schlauer. |
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Dort hätte man sofort - ohne wenn und aber - das Haltesignal herunterlassen müssen und die zuständige Person vom Dienst suspendieren müssen. Dieses ist leider, leider nicht geschehen. Hätte man dieses getan, dann hätte man dieses Leid verhindern können. So ist es auch bei der Urteilsbekanntgabe beim Landgericht in Itzehoe und in dem Fernsehbericht im N 3 gesagt worden. |
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Das ist eine klare und kurze Aussage der oben genannten und für uns - dem FAN-PORTAL der -Kicker - nur noch eine Bestätigung. | |||||||||||||
Wie ich heute am MI, d. 19.02.16 aus zuverlässigen Quellen erfuhr geht man in Revision. | |||||||||||||
Widerruf der Bestellung und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. |
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Abberufung des Vorstands |
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Die Bestellung zum Vorstand kann jederzeit widerrufen werden (§ 27 BGB). Diese Regelung ist zwingend (§ 40 BGB), kann also durch die Vereinssatzung nicht ausgeschlossen werden. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist die Abberufung auch nicht für die Dauer der Amtszeit des Vorstands ausgeschlossen. | |||||||||||||
Die Vereinssatzung kann die Abberufung allerdings auf den Fall beschränken, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Voraussetzung ist eine klare und eindeutige Regelung. | |||||||||||||
Als wichtiger Grund kommen beispielsweise eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung in Betracht. Ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein wichtiger Grund für eine Abberufung vorliegt, ist gerichtlich überprüfbar. Die Abberufung des Vorstands erfolgt durch das Vereinsorgan, das für die Vorstandsbestellung zuständig ist. Das ist in der Regel die Mitgliederversammlung. Zulässig ist es aber auch, die Zuständigkeit für die Vorstandsbestellung und für die Abberufung verschiedenen Vereinsorganen zuzuweisen. | |||||||||||||
Beispiel: Vorstandsbestellung durch die Mitgliederversammlung, Abberufung durch den Ehrenausschuss. | |||||||||||||
Achtung: Der Vorstand hat vor der Abberufung keinen Anspruch auf rechtliches Gehör. Vorstandsmitglieder, die abberufen werden sollen, müssen vor der Entscheidung darüber also nicht durch die Mitgliederversammlung (oder ein anderes zuständiges Organ) angehört werden. | |||||||||||||
Mögliche Zeitpunkte für die Beendigung der Vorstandstätigkeit | |||||||||||||
• Das Gesetz erwähnt als Beendigungsgrund den Widerruf der Bestellung. Sie ist nach § 27 Abs. 2 BGB jederzeit möglich, unbeschadet des Anspruchs auf vertragsmäßige Vergütung. Zuständig für den Widerruf ist das Organ, das den Vorstand bestellt hat - die Mitgliederversammlung. Der Widerruf ist meistens Reaktion des Vereins auf einen Vertrauensverlust, den der Vorstand durch seine Amtsführung erlitten hat. | |||||||||||||
• Die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit kann durch die Satzung für den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss (§ 27 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das Gesetz sieht ihn "insbesondere in grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung". Andere wichtige Gründe können sein: dauernde Uneinigkeit in einem mehrgliedrigen Vorstand. Herabsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder durch eine Satzungsänderung, die Annahme von Schmiergeldern, das Fehlen der erforderlichen Kenntnisse und eine Überschuldung der Vorstandsmitglieder, andauernde Krankheit. Beim Widerruf aus wichtigem Grund kommt es nicht auf ein Verschulden des Vorstandes an, sondern darauf, ob das Belassen des Vorstandes in seinem Amt dem Verein unzumutbar geworden ist. Immer ist auf den in der Person des Vorstandsmitglied vorliegenden objektiven Grund zum Widerruf abzustellen. Eine sitten- und treuwidrige Abberufung eines Vorstandsmitgliedes ist unwirksam (BGH in NJW 1954, 998). So kann auch kein wichtiger Grund für den Widerruf darin gefunden werden, dass eine Mehrheit von Vereinsmitgliedern die Abberufung der Vorstandsmitglieder fordert. | |||||||||||||
• Da der Widerruf eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, wird er mit dem Zugehen an den Vorstand wirksam. Ist der Betroffene bei der Verkündung des Beschlusses anwesend, enden in diesem Augenblick alle mit dem Vorstandsamt verbundenen Rechte und Pflichten. | |||||||||||||
Eine offizielle Pressemitteilung gab der TuS Holstein am 19.02.16 heraus (auch auf der offiziellen Vereins-Internetseite und auf der offiziellen Fußballseite installiert) und sie wurden dann spätestens am 27.03.16 wieder entfernt. Frage: "Warum?". |
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Meine ganz persönlichen Anmerkungen zu diesem KINDESMISSBRAUCH |
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Meine Frau und ich waren - als Zuschauer - bei drei Prozesstagen beim Landgericht in Itzehoe live vor Ort. Nur bei der Urteils-Verkündung am MO, d. 15.02.16 konnte ich krankheitsbedingt nicht teilnehmen. |
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Was da abgegangen ist, ist nicht mit Worten zu beschreiben. Ihr könnt es euch nicht vorstellen. Wie in einer Märchenstunde. Da geht es um Kindesmissbrauch! In was für einer Welt leben wir eigentlich noch. Meiner Frau und mir fehlen ganz einfach die Worte. Wir sind sehr, sehr traurig wie dort verhandelt wurde. So nach dem Motto; "Ach ja, da war doch noch was". |
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Die armen betroffenen Kinder und Eltern. Meine Frau und ich schämen uns und sind in Gedanken bei den Geschädigten. |
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Ich kenne die betroffenen Opfer alle. Ich habe sie persönlich bei ihren Spielen in der F-Mannschaft für den TuS Holstein mit der Kamera begleitet. Wir haben uns gemeinsam gefreut oder auch geärgert. |
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Einfach nur traurig. Unser Mitgefühl den Opfern. | |||||||||||||
Das ich einen Fall von Kindesmissbrauch in meinem hohen Alter (80 Jahre alt) und das bei meinem -Lieblings-Verein (bin seit 1947 Mitglied) noch erleben muss. Ich bin heute noch erschüttert, völlig sprachlos, sehr traurig und wütend. Ich war immer davon ausgegangen, dass sich so etwas bei "meinem" TuS Holstein Quickborn nie ereignen könnte und nun so etwas. Für mich persönlich brach am 14.Juli´15 eine Welt zusammen, als ich davon das erste Mal per e-Mail erfuhr und dann 2 Tage später man mir eine e-Mail zukommen lies, dass so etwas schon seit 2013 (lt. e-Mail vom DO, d. 29.08.2013/21:14 Uhr) bei einigen Leuten im Verein 100ig% bekannt gewesen sei. Die e-Mails liegen mir - als Kopie - persönlich vor! |
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Die beiden Zeugenaussagen vor dem Landgericht Itzehoe am MO., d. 01.Februar´16 und die Berichte in den Medien haben dieses dann auch klar bestätigt. | |||||||||||||
Auch liegt mir eine nachstehende WhatsApp vor, wo noch und ehemalige Mitarbeiter der Abt. Fußball (im Jahre 2014) über diese Vorfälle Bescheid wussten und ihre Bedenken kundtaten und eine sofortige Suspendierung von Kai H. u. a. bei Herrn X vom Vorstand bzw. der Abteilung Fußball des TuS Holstein für ratsam hielten. |
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Die angesprochene What´sApp und der genaue Inhalt (Namen sind durch Buchstaben ersetzt worden!) | |||||||||||||
Hallo Uwe! |
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Respekt und Hochachtung für dein Streben nach Gerechtigkeit. Ich hoffe, dass die Herrschaften sich nicht aus der Verantwortung lavieren können. Von wegen nicht gewusst!! Als das Gemunkel über K. H. immer mehr aufkam, haben auch Z und ich (V) , X und W aufgefordert, ihn (auch zum Selbstschutz, falls da nichts dran gewesen wäre) zu beurlauben! |
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Der Absender (V) der What´sApp | |||||||||||||
Meine persönliche Meinung und ich hoffe, | |||||||||||||
dass dieses noch nicht das Ende in dieser unfassbaren Sache bedeutet. Hier muss noch allerlei und kräftig aufgearbeitet werden ...... |
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Auch hoffe ich, dass einige Leute jetzt wissen was Sie zutun haben, damit ein wirklicher Neuanfang gestartet werden kann ....... |
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Einfach nur so schweigend und ohne Kommentar zur Sache übergehen und das war´s dann .... | |||||||||||||
Nein, so geht es nicht .... hier muss richtig aufgeräumt werden ... So leid es mir tut. Hier müssen auch EINIGE der am "Prozesstag" genannten Personen ihren Hut nehmen. Der gesamte TuS Holstein Quickborn steht auf dem Spiel. Der Imageschaden ist kolossal und noch gar nicht abschätzbar. Darunter darf bzw. dürfen aber die einzelnen Sparten mit ihren Mitgliedern nicht leiden. Darüber muss bzw. sollte man sich in der Vorstandsetage beim TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V. im klaren sein. |
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Aber auch die Ausführungen/Tipps des "Wendepunkt" in der obigen Angelegenheit wären einmal genauer zu hinterfragen, denn wohin soll man sich sonst in derartigen Situationen wenden. |
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Wir - vom FAN-PORTAL der -Kicker - trauern mit den Opfern und schämen uns was man Euch angetan hat. Dabei hätte man alles verhindern können und dieses macht die Sache noch viel schlimmer und trauriger. Wir stellen uns immer wieder die Frage: "Warum". |
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Persönlich habe ich - Uwe Langeloh - am 08.03.16 anl. der Fußball Abteilungs-Versammlung bereits meine Konsequenzen gezogen und habe mich zu einer weiteren Kandidatur des Kassenwarts in der Abt. Fußball NICHT mehr zur Verfügung gestellt. Auch werde und kann ich derzeit KEINE ehrenamtlichen Tätigkeiten für den TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V. mehr ausüben, denn unter einer Amtsführung einer Person X (als eingesetzter Abteilungsleiter Fußball + amtierender 2.Vorsitzender im Gesamtverein des TuS Holstein von 1914 e.V.) geht so etwas nun wirklich nicht. Diese Person X wusste bzw. war 100%ig nach den vorliegenden e-Mails + WhatsApp von den Anfangs-Verdachtsmomenten seit August 2013 "eingeweiht" und besitzt nicht die Courage dieses einzugestehen. |
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Desweiteren setzt man eine vereinseigene (ist auch noch die Ehefrau des oben erwähnten Person X) Kinderschutzbeauftragte ein. Ein Unding hoch drei. Eine Sache welches gegen den Himmel schreit. |
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Auch die schweren Verfehlungen, die die Person X sich gegenüber meiner Person in den letzten Jahren persönlich geleistet hat, sprechen Bände und sind in keinster weise mehr zu entschuldigen. |
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Dieses kann ich mit meinem persönlichen Gewissen nicht mehr vereinbaren. | |||||||||||||
Uwe Langeloh | |||||||||||||
Erklärung: Zu den Buchstaben/Personen |
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X = ist der 2.Vorsitzende des TuS Holstein Quickborn und sich selbst eingesetzter Abteilungsleiter Fußball beim TuS Holstein Quickborn. | |||||||||||||
W = ist ein ein noch amtierender Mitarbeiter | |||||||||||||
Z = ist ein ehemaliger Mitarbeiter | |||||||||||||
V = ist ein ehemaliger Mitarbeiter | |||||||||||||
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Eine "vereinseigene Person" ist ungefähr genauso vertrauenswürdig, als wenn die Zigaretten-Industrie eine ärztliche Bescheinigung über die Ungefährlichkeit des Rauchens vorlegt ... dem Verein sind durch massive Austritte der Mitglieder die wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen !